Abwasser
Die Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer darf nur erteilt werden, wenn am Ort des Anfalls des Wassers die Schadstofffracht nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall so gering gehalten wird, wie dies durch Einsatz wassersparender Verfahren bei Wasch- und Reinigungsvorgängen, Indirektkühlung und den Einsatz von schadstoffarmen Betriebs- und Hilfsstoffen möglich ist.
Dazu werden Verfahren nötig, wie z.B.
- Flotation
- Neutralisation
- Entfernung von Schwermetallen